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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

der Ingenieurbüro Eck OHG

Stand: September 2026

§ 1 Geltungsbereich

  1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Geschäftsbeziehungen der Ingenieurbüro Eck OHG, An der Steige 21, 90614 Ammerndorf, nachfolgend „ECK“ genannt, mit ihren Kunden.

  2. ECK verkauft Waren und erbringt Leistungen ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, juristische Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtliche Sondervermögen. Verträge mit Verbrauchern im Sinne des § 13 BGB werden nicht geschlossen.

  3. Diese AGB gelten insbesondere für Verträge über die Lieferung von elektrotechnischen Komponenten, Kabeln und Leitungen, Kabelkonfektionen, Automatisierungs- und Antriebstechnik, Schaltschrankzubehör, Werkzeugen, Beleuchtung, Maschinenelementen sowie sonstigen technischen Produkten und damit zusammenhängenden Leistungen.

  4. Diese AGB gelten sowohl für Bestellungen und Verträge, die auf Grundlage individueller Angebote, per E-Mail, telefonisch oder schriftlich geschlossen werden, als auch für Bestellungen über den von ECK betriebenen B2B-Onlineshop.

  5. Entgegenstehende oder von diesen AGB abweichende Bedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, ECK stimmt ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zu. Dies gilt auch dann, wenn ECK einer Bestellung in Kenntnis entgegenstehender Bedingungen nicht ausdrücklich widerspricht.

  6. Individuelle Vereinbarungen zwischen ECK und dem Kunden haben Vorrang vor diesen AGB. Individuelle Vereinbarungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit nicht zwingend einer besonderen Form, sofern gesetzlich keine strengere Form vorgeschrieben ist.

§ 2 Vertragsschluss

  1. Angebote von ECK sind, sofern im Angebot nicht ausdrücklich anders angegeben, freibleibend und unverbindlich.

  2. Ein Vertrag kommt durch die Annahme des Angebots durch den Kunden und die entsprechende Auftragsbestätigung von ECK zustande. Bei Bestellungen über den Onlineshop kommt der Vertrag nach Maßgabe der im Shop dargestellten Bestellschritte zustande.

  3. Die Darstellung von Produkten im Onlineshop stellt grundsätzlich noch kein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Kaufvertrages dar.

  4. ECK behält sich vor, Bestellungen insbesondere bei fehlender Lieferbarkeit, offensichtlichen Preis- oder Produktfehlern oder aus Gründen der Bonität des Kunden abzulehnen.

  5. ECK ist berechtigt, Aufträge in zumutbare Teillieferungen aufzuteilen, sofern dies für den Kunden zumutbar ist.

§ 3 Preise

  1. Sämtliche Preise verstehen sich gegenüber Unternehmern grundsätzlich zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Umsatzsteuer.

  2. Sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart, verstehen sich Preise zuzüglich Versand-, Verpackungs-, Transport- und gegebenenfalls weiterer vereinbarter Nebenkosten.

  3. Maßgeblich ist der im Angebot, der Auftragsbestätigung oder im Onlineshop zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses ausgewiesene Preis.

  4. ECK ist berechtigt, bei Lieferverträgen mit einer vereinbarten Lieferfrist von mehr als vier Monaten angemessene Preisanpassungen vorzunehmen, sofern sich nach Vertragsschluss Kostenfaktoren, insbesondere Einkaufs-, Material-, Energie-, Transport- oder Lohnkosten, wesentlich verändern. Dem Kunden bleibt das gesetzliche Recht vorbehalten, sich bei unzumutbaren Preiserhöhungen vom Vertrag zu lösen.

  5. Bei Rahmenaufträgen, Abrufaufträgen oder langfristigen Liefervereinbarungen gelten die jeweils individuell vereinbarten Preise und Konditionen.

§ 4 Lieferzeiten und Lieferverzögerungen

  1. Liefertermine und Lieferfristen werden individuell vereinbart oder ergeben sich aus der jeweiligen Auftragsbestätigung.

  2. Lieferfristen beginnen, sofern nichts anderes vereinbart wurde, mit dem Zeitpunkt, zu dem sämtliche für die Ausführung des Auftrags erforderlichen Informationen, Freigaben und gegebenenfalls vereinbarten Anzahlungen vorliegen.

  3. Lieferfristen verlängern sich angemessen bei Ereignissen höherer Gewalt oder sonstigen von ECK nicht zu vertretenden Umständen, insbesondere bei Betriebsstörungen, Streiks, Aussperrungen, behördlichen Maßnahmen, Naturereignissen, Pandemien, Energieausfällen sowie nicht rechtzeitiger oder nicht ausreichender Belieferung durch Vorlieferanten.

  4. ECK wird den Kunden über absehbare erhebliche Lieferverzögerungen angemessen informieren.

  5. Teillieferungen sind zulässig, sofern sie dem Kunden zumutbar sind.

  6. Lieferfristen stehen grundsätzlich unter dem Vorbehalt der richtigen und rechtzeitigen Selbstbelieferung durch Vorlieferanten, sofern ECK die Nichtbelieferung nicht zu vertreten hat und ECK den Kunden über die Nichtverfügbarkeit unverzüglich informiert.

§ 5 Versand und Gefahrübergang

  1. Die Lieferung erfolgt an die vom Kunden angegebene Lieferadresse.

  2. Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung geht bei Geschäften mit Unternehmern mit Übergabe der Ware an das Transportunternehmen oder einen sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Dritten auf den Kunden über.

  3. Auf Wunsch des Kunden kann ECK eine Transportversicherung auf Kosten des Kunden abschließen, sofern dies vereinbart wird.

  4. Bei Selbstabholung geht die Gefahr mit Übergabe der Ware an den Kunden über.

§ 6 Eigentumsvorbehalt

  1. ECK behält sich das Eigentum an sämtlichen gelieferten Waren bis zur vollständigen Bezahlung aller Forderungen aus der jeweiligen Geschäftsbeziehung vor.

  2. Bei laufender Geschäftsbeziehung bleibt das Eigentum an den gelieferten Waren bis zur vollständigen Begleichung sämtlicher Forderungen aus der Geschäftsbeziehung vorbehalten.

  3. Der Kunde ist berechtigt, die Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsbetrieb weiterzuveräußern. Die aus der Weiterveräußerung entstehenden Forderungen tritt der Kunde bereits jetzt sicherungshalber an ECK ab. ECK nimmt diese Abtretung an.

  4. Der Kunde ist verpflichtet, die Vorbehaltsware pfleglich zu behandeln und ECK über Zugriffe Dritter, insbesondere Pfändungen, unverzüglich zu informieren.

§ 7 Zahlungsbedingungen

  1. Rechnungen von ECK sind, sofern nicht anders vereinbart, innerhalb der auf der Rechnung angegebenen Zahlungsfrist ohne Abzug zur Zahlung fällig.

  2. Maßgeblich für die Rechtzeitigkeit der Zahlung ist der Eingang des vollständigen Rechnungsbetrages bei ECK.

  3. Bei Zahlungsverzug ist ECK berechtigt, die gesetzlichen Verzugszinsen sowie weitere gesetzlich zulässige Verzugsschäden geltend zu machen.

  4. Bei Zahlungsverzug oder wesentlicher Verschlechterung der Vermögensverhältnisse des Kunden ist ECK berechtigt, weitere Lieferungen von einer angemessenen Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung abhängig zu machen.

  5. ECK ist berechtigt, Zahlungen zunächst auf Kosten, Zinsen und anschließend auf die jeweils älteste offene Hauptforderung anzurechnen.

§ 8 Aufrechnung und Zurückbehaltungsrecht

  1. Der Kunde ist zur Aufrechnung nur berechtigt, wenn seine Gegenforderung rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von ECK anerkannt ist.

  2. Ein Zurückbehaltungsrecht kann der Kunde nur ausüben, soweit es auf demselben Vertragsverhältnis beruht.

§ 9 Prüfung und Mängelanzeige

  1. Der Kunde hat die Ware nach Ablieferung unverzüglich auf Vollständigkeit, Identität und erkennbare Mängel zu untersuchen.

  2. Bei beiderseitigen Handelsgeschäften gelten die gesetzlichen Untersuchungs- und Rügepflichten nach § 377 HGB.

  3. Erkennbare Mängel sind ECK unverzüglich nach Ablieferung, spätestens innerhalb der gesetzlichen beziehungsweise im Einzelfall vereinbarten Frist, in Textform anzuzeigen.

  4. Verdeckte Mängel sind unverzüglich nach ihrer Entdeckung in Textform anzuzeigen.

  5. Die Mängelanzeige soll eine möglichst genaue Beschreibung des Mangels sowie, soweit vorhanden, Artikelnummer, Lieferscheinnummer und Rechnungsnummer enthalten.

§ 10 Mängelrechte

  1. Für die Rechte des Kunden bei Sach- und Rechtsmängeln gelten die gesetzlichen Vorschriften, soweit nachfolgend nichts Abweichendes geregelt ist.

  2. ECK ist im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen berechtigt, die Art der Nacherfüllung zu wählen, soweit dem keine zwingenden gesetzlichen Vorschriften entgegenstehen.

  3. Der Kunde hat ECK die zur Prüfung und Nacherfüllung erforderliche Gelegenheit und, soweit erforderlich, Zugang zur Ware zu gewähren.

  4. ECK übernimmt keine Beschaffenheits- oder Haltbarkeitsgarantie, sofern eine solche nicht ausdrücklich schriftlich als Garantie bezeichnet wurde.

  5. Angaben in Katalogen, Datenblättern, technischen Dokumentationen und Herstellerunterlagen stellen, soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart, keine Garantie oder Beschaffenheitsvereinbarung dar.

§ 11 Rücksendungen

  1. Rücksendungen von mangelfreier Ware bedürfen der vorherigen Zustimmung von ECK.

  2. Ein Anspruch auf Rücknahme mangelfreier Ware besteht nicht, soweit eine solche Rücknahme nicht ausdrücklich vereinbart wurde.

  3. Sonderbeschaffungen, kundenspezifisch konfigurierte Produkte, individuell konfektionierte Waren sowie eigens für den Kunden beschaffte Produkte sind grundsätzlich von einer freiwilligen Rücknahme ausgeschlossen.

  4. Bei genehmigten Rücksendungen kann ECK eine angemessene Bearbeitungs- beziehungsweise Wiedereinlagerungspauschale verlangen, sofern dies vorab vereinbart wurde.

§ 12 Sonderanfertigungen und kundenspezifische Produkte

  1. Bei kundenspezifisch gefertigten, konfigurierten oder konfektionierten Produkten ist der Kunde verpflichtet, die von ihm bereitgestellten technischen Daten, Zeichnungen, Stücklisten, Maße und sonstigen Angaben auf Richtigkeit und Vollständigkeit zu prüfen.

  2. Für Verzögerungen oder Fehler, die auf fehlerhaften oder unvollständigen Angaben des Kunden beruhen, haftet ECK nicht, soweit ECK die Fehlerhaftigkeit nicht zu vertreten hat.

  3. Nach Freigabe einer kundenspezifischen Fertigung durch den Kunden sind Änderungen oder Stornierungen nur mit Zustimmung von ECK möglich.

  4. Bereits angefallene Kosten und Aufwendungen für kundenspezifische Produkte sind im Falle einer vom Kunden veranlassten Änderung oder Stornierung vom Kunden zu ersetzen, soweit gesetzlich zulässig.

§ 13 Technische Angaben und Produktänderungen

  1. Produktabbildungen, Zeichnungen, technische Daten, Maße, Gewichte, Farben und sonstige Produktangaben können im branchenüblichen Umfang von der tatsächlich gelieferten Ware abweichen, sofern die Abweichung für die vereinbarte Verwendung der Ware unerheblich ist.

  2. Änderungen des Herstellers an Produkten, insbesondere technische Weiterentwicklungen, Konstruktionsänderungen oder Änderungen von Verpackungen, bleiben vorbehalten, sofern die Ware dadurch für den vereinbarten Zweck nicht wesentlich verändert wird.

  3. ECK ist als Händler beziehungsweise Systemlieferant grundsätzlich nicht Hersteller der angebotenen Produkte. Soweit gesetzlich zulässig, gelten für technische Eigenschaften und Herstellerangaben die Angaben des jeweiligen Herstellers.

  4. Die Verantwortung für die Eignung eines Produkts für eine konkrete technische Anwendung verbleibt beim Kunden, sofern ECK nicht ausdrücklich eine verbindliche technische Beratung oder Produktauslegung übernommen hat.

§ 14 Haftung

  1. ECK haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, soweit ECK die Pflichtverletzung zu vertreten hat.

  2. ECK haftet ferner unbeschränkt für Schäden, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen, sowie in den gesetzlich zwingend vorgesehenen Fällen.

  3. Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet ECK nur für den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden.

  4. Im Übrigen ist die Haftung von ECK für leicht fahrlässig verursachte Schäden ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.

  5. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter, Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen von ECK.

  6. Die Haftung nach zwingenden gesetzlichen Vorschriften, insbesondere nach dem Produkthaftungsgesetz, bleibt unberührt.

§ 15 Schutzrechte und Unterlagen

  1. ECK behält sich Eigentums- und Urheberrechte an Angeboten, Zeichnungen, technischen Unterlagen, Berechnungen, Konzepten und sonstigen Unterlagen vor.

  2. Diese Unterlagen dürfen ohne vorherige Zustimmung von ECK weder vervielfältigt noch Dritten zugänglich gemacht oder für andere Zwecke verwendet werden, soweit sie nicht allgemein zugänglich sind.

  3. Dies gilt insbesondere für individuell erstellte technische Ausarbeitungen und Lösungsvorschläge.

§ 16 Onlineshop

  1. Der Onlineshop von ECK richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB sowie an juristische Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtliche Sondervermögen.

  2. Der Kunde bestätigt mit Abschluss des Bestellvorgangs, dass er als Unternehmer handelt.

  3. ECK behält sich vor, einen Nachweis über die Unternehmereigenschaft zu verlangen.

  4. Die im Onlineshop dargestellten Produkte, Preise, Verfügbarkeiten und Lieferzeiten werden nach bestem Wissen angegeben. Irrtümer, technische Änderungen und zwischenzeitliche Änderungen der Verfügbarkeit bleiben vorbehalten.

  5. Ein Vertrag kommt entsprechend dem im Onlineshop dargestellten Bestell- und Annahmeverfahren zustande.

  6. Eingabefehler können vor Absenden der Bestellung im Rahmen der technischen Möglichkeiten des Shops korrigiert werden.

  7. Nach Abschluss des Bestellvorgangs erhält der Kunde eine Bestätigung der Bestellung beziehungsweise des Vertragsschlusses per E-Mail.

  8. Die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültigen Preise und Versandkosten werden im Bestellprozess ausgewiesen.

  9. Ein gesetzliches Widerrufsrecht für Verbraucher wird nicht eingeräumt, da ECK ausschließlich Verträge mit Unternehmern schließt.

§ 17 Datenschutz

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt nach Maßgabe der jeweils geltenden Datenschutzerklärung von ECK.

Die aktuelle Datenschutzerklärung ist auf der Website von ECK abrufbar.

§ 18 Erfüllungsort

Erfüllungsort für sämtliche Verpflichtungen aus den Geschäftsbeziehungen mit ECK ist, soweit gesetzlich zulässig, der Sitz von ECK in 90614 Ammerndorf.

§ 19 Gerichtsstand

  1. Für sämtliche Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit Geschäftsbeziehungen zwischen ECK und dem Kunden ist, soweit gesetzlich zulässig, das für den Sitz von ECK zuständige Gericht zuständig.

  2. Voraussetzung für die Anwendung dieser Gerichtsstandsvereinbarung ist, dass der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.

§ 20 Anwendbares Recht

  1. Für sämtliche Geschäftsbeziehungen zwischen ECK und dem Kunden gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).

  2. Zwingende gesetzliche Vorschriften des Staates, in dem der Kunde seinen Sitz hat, bleiben unberührt, soweit sie zwingend anwendbar sind.

§ 21 Schlussbestimmungen

  1. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

  2. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gilt die gesetzliche Regelung.

  3. Änderungen und Ergänzungen von Verträgen bedürfen grundsätzlich der Textform, soweit nicht gesetzlich eine strengere Form vorgeschrieben ist oder individuell etwas anderes vereinbart wurde.

Ingenieurbüro Eck OHG
An der Steige 21
90614 Ammerndorf
Deutschland

Telefon: +49 9127 9005-0
E-Mail: info@eck-iv.de
Registergericht: Amtsgericht Fürth
HRA 8971
USt-IdNr.: DE257657759

 

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